Logbuch

Das Schiffssicherheitsgesetz (SchSg) schreibt in § 6 Abs. 3 für alle, die ein Schiff zur Seefahrt einsetzen folgendes vor:
"Der Schiffsführer hat [...] unverzüglich durch geeignete Eintragungen über alle Vorkommnisse an Bord zu berichten [...]"

Und so verpflichten wir uns als Kapitäne des Loveboat nicht nur mächtig auf unseren Kreuzfahrten abzurocken sondern auch euch von unseren Erlebnissen an und vor Bord der jeweiligen Häfen zu berichten.

Also, viel Spaß beim Lesen des Logbuchs der Loveboat Captains!

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